TÜV Prüfstelle Wittenberg

Terminvereinbarung HU/AU

Montag - Freitag 9:00 Uhr - 17:00 Uhr | Samstag nach Vereinbarung

TÜV TERMIN VEREINBAREN.
HU / AU / SP / BSP.
Alle Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchung immer täglich für Sie. Vereinbaren Sie online einen Termin. Wir kümmern uns um Ihr Fahrzeug.

Hauptuntersuchungen

inklusive Abgasuntersuchungen für

  • PKW bis 3,5 t
  • Motorrad
  • Wohnmobile < 3,5 t
  • Wohnmobile 3,5t – 7,5t
  • Wohnmobile > 7,5 t
  • Lastkraftwagen < 3,5t
  • Lastkraftwagen 3,5t – 7,5t
  • Lastkraftwagen >7,5
  • ADR-Verlängerung
  • Anhänger gebremst
  • Anhänger ungebremst
  • Taxi / Mietwagen
  • Sonderfahrzeuge

BSP-Prüfungen

(ehemals UVV) für

  • Gesamtfahrzeug
  • Ladekran
  • Absetzkipper
  • Abrollkipper
  • Seile, Winden, Anschlagmittel
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Wann muss mein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?

Wann Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersucheung HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und natürlich durch den Eintrag im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung AU ist bei allen Kraftfahrzeugen, für Benziner ab Erstzulassung 01.07.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1977, bei Motorrädern ab Erstzulassung 01.01.1989, immer Teil der Hauptuntersuchung.

Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024).

Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.

Bei Überziehung der Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.

Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der Fristüberschreitung ein Bußgeld und sogar ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Warum sind die Plaketten unterschiedlich farbig?

Die Farbe der Plakette gibt direkte Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt Ihre Plakette z.B. die Farbe rosa, ist das Fahrzeug im Jahr 2023 das nächste Mal zur Hauptuntersuchung fällig. So ist für jeden bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder auch nicht.

Die farbliche Reihenfolge lautet: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Wie ist der Prüfbericht zu verstehen?

Werden im Rahmen der Hauptuntersuchung Abweichungen und Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt, werden diese auf der Vorderseite des HU-Untersuchungsberichts dokumentiert.

Die TÜV relevante Mängelliste unterscheidet dabei in folgende sechs Befunde:

OM = Ohne festgestellte Mängel

Ihr Fahrzeug weist „keine erkennbaren Mängel“ auf und befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand.

Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.

HW = Hinweise

Hinweise gelten nicht als Mängel. In den Hauptuntersuchungsbericht können Hinweise auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion o. ä.) aufgenommen werden.

Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.

GM = Geringer Mangel

Ihr Fahrzeug weist StVZO-relevante Mängel auf, bei denen eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Sie müssen die festgestellten Mängel unverzüglich und vollständig beheben lassen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle. Die Prüfplakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Mängelbeseitigung zu erwarten ist. Allerdings besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

VM = Gefährlicher Mangel

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die Plakette wird nicht zugeteilt und es wird empfohlen, keine Fahrten mehr mit dem Fahrzeug durchzuführen. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

VU = Verkehrsunsicher

Die Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsstelle unverzüglich über den Fahrzeugzustand informiert. Das Fahrzeug muss auf fremder Achse (d. h. auf einem Anhänger oder einem Abschleppwagen) in die nächste Werkstatt transportiert werden. Eine Nachprüfung zur Feststellung der Beseitigung aller Mängel ist innerhalb eines Monats erforderlich.

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