Wann Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersucheung HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und natürlich durch den Eintrag im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung AU ist bei allen Kraftfahrzeugen, für Benziner ab Erstzulassung 01.07.1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1977, bei Motorrädern ab Erstzulassung 01.01.1989, immer Teil der Hauptuntersuchung.
Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr der Fälligkeit (z.B. 2024).
Die senkrecht stehende Zahl am oberen Rand benennt den Prüfungsmonat (z.B. hier Januar). Sie können den Tag der Prüfung im gesamten Monat frei wählen.
Bei Überziehung der Frist um mehr als 2 Monate müssen Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt werden, welche die HU-Gebühr um 20% erhöhen.
Im Fall einer Polizeikontrolle kann je nach Dauer der Fristüberschreitung ein Bußgeld und sogar ein Punkt in Flensburg fällig werden.